Teil 1 : Hausordnung
1. Geltungsbereich
Schulgelände und -gebäude der Grundschule
2. Nutzung des Schulgeländes
In der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.40 Uhr sind der Aufenthalt auf dem Schulhof und die Benutzung der Spielgeräte grundsätzlich nur der Schülerschaft dieser Grundschule gestattet.
Das Betreten des Schulgeländes ist in der Zeit zwischen 07.50 und 13.30 Uhr nur der Schülerschaft, dem Lehrpersonal und den Schulbediensteten sowie Personen mit einem schulischen Anliegen gestattet. Schulfremde Personen melden sich beim Betreten an.
Das Mitführen von Hunden im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist vorab von der Schulleitung zu genehmigen.
Die Schülerinnen und Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss bzw. dem Ende der Mittagsbetreuung selbstständig das Schulgelände. Eltern nehmen Ihre Kinder vor dem Schulgelände in Empfang. Kinder, die an einem nachmittäglichen Betreuungsangebot teilnehmen, begeben sich zügig dorthin.
3. Schulbeginn – Schulschluss – Nutzung der Schulzugänge
Die Unterrichtszeiten an der Grundschule Frielingen sind folgendermaßen festgelegt:
Öffnung des Schulgebäudes / Beginn der
Frühaufsicht : 07.50 Uhr
1. Stunde 08.00 – 08.45 Uhr
2. Stunde 08.50 – 09.35 Uhr
3. Stunde 10.05 – 10.50 Uhr
4. Stunde 10.55 – 11.40 Uhr
5. Stunde 12.00 – 12.45 Uhr
6. Stunde 12.45 – 13.30 Uhr
Das gemeinsame Frühstück (ca. 10 Minuten) findet in der Regel zu Beginn der dritten Stunde im Klassenraum statt.
Nach dem Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände zügig. Kinder, die an einem nachmittäglichen Betreuungsangebot teilnehmen, begeben sich zügig dorthin.
Während der Unterrichts- und Betreuungszeiten verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nur unter Aufsicht.
4. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Alle Tätigkeiten, die andere oder die eigene Person gefährden,
sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. Dazu gehören
ausdrücklich:
– rennen und toben in den Klassenräumen und Fluren
– Inline-Skating, Roller- und Fahrradfahren und ähnliche Tätigkeiten
– das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art (Steine, Eicheln, Kastanien,
Schneebälle etc.)
Die Nutzung der schuleigenen Fahrzeuge (Racer etc) ist gestattet.
Im Schulgebäude verhalten sich alle so leise es die Situation erlaubt. Das Lernen und der Unterricht werden sonst gestört.
Die Toiletten sind so zu benutzen, dass sie sauber bleiben. In den Toilettenräumen wird nicht gespielt.
Papier und Abfälle werden im Gebäude und auf dem Gelände unbedingt in die vorgesehenen Behälter entsorgt.
Das Rauchen und die Nutzung elektronischer Zigaretten sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt.
5. Pausenordnung
Während der großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf. Bei trockener Witterung können alle Schülerinnen und Schüler die Pausenspielgeräte benutzen.
Die Kinder sind angehalten sich witterungsgemäß anzuziehen.
Während der Pausen betreten Schülerinnen und Schüler das Gebäude nur zur Toilettenbenutzung.
Regenpausen werden durch ein zweites Klingelzeichen angezeigt. Die Schülerinnen und Schüler halten sich in Regenpausen in ihrem Klassenraum auf.
In den kleinen Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum. Gestattet sind der Wechsel des Unterrichtsraumes und der Gang zur Toilette.
Essen und Getränke dürfen in der 2. großen Pause mit auf den Hof genommen werden, jedoch nicht in der 1. großen Pause, da sich an diese das gemeinsame Frühstück in den Klassenräumen anschließt.
6. Spielgeräteausleihe
In der Pausen können von allen Schülerinnen und Schülern Pausenspielgeräte entliehen werden. Die Spielgeräte sind rechtzeitig vor Ende der Pause zurückzugeben. Die Spielgeräteausleihe während der großen Pausen organisieren die dritten und vierten Klassen.
Während der Mittagsbetreuung können von allen in der Mittagsbetreuung angemeldeten Schülerinnen und Schülern Pausenspielgeräte entliehen werden. Die Betreuungskräfte überwachen die Nutzung und Rückgabe der Pausenspielgeräte.
Die Spielgeräte sind sorgfältig zu behandeln und rechtzeitig zurückzugeben.
7. Betreuung
Die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter findet auf dem Schulgelände statt. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen stehen den Betreuungsgruppen die Klassenräume der ersten und zweiten Klassen zur Verfügung.
Teil 2 : Ergänzende Regelungen
8. Umgang mit Schulmaterialien, Lernmittel, Möbeln etc.
Die Schule stellt Schülerinnen und Schüler Bücher und Arbeitsmaterial zur Verfügung.
Alle Gegenstände, Bücher, Lernmaterialien sind vorsichtig und sorgfältig zu behandeln, zu schützen und zu pflegen. Bücher etc. sollten mit einem entfernbaren Schutzumschlag versehen werden.
Schulmaterialien und Lernmittel müssen sorgfältig sortiert und aufbewahrt werden.
Bücher sind sofort nach Erhalt auf Beschädigungen zu prüfen. Später, insbesondere bei der Bücherrückgabe festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Entleihers oder der Entleiherin. Dies gilt auch für die Bücher der Schülerbibliothek.
9. Beschädigungen
Es ist selbstverständlich, dass alle in der Schule die Geräte und Einrichtungen pfleglich behandeln. Nichts darf mutwillig beschädigt oder zerstört werden. Bei mutwilliger Zerstörung haben die Erziehungsberechtigten (Eltern) Ersatz zu leisten.
10. Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten
Das Benutzen von elektronischen Geräten (z.B. Handys, Tablets, Gameboys und MP3-Playern) ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Lehrkräfte können für die Dauer ihrer Unterrichtsstunden abweichende Regelungen treffen.
Vor Klassenarbeiten sind Handys und die o.g. elektronischen Geräte zum Schutz vor Täuschungen entweder in den Taschen zu belassen sind oder an zentraler Stelle abzulegen.
Foto-, Film-, und Tonaufnahmen mit Diktafonen, Smartphones oder Smartwatches oder vergleichbaren Geräten sind nur mit vorab eingeholter schriftlicher Zustimmung der aufgenommenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten zulässig.
Die Nutzung von Smartwatches oder ähnlicher Geräte, die es erlauben, Geräusche – insbesondere Gespräche – in der Umgebung der Geräte aufzuzeichnen, ist verboten.
11. Verschiedenes
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen im Sinne des Waffenerlasses (z.B. auch Soft-Air-Waffen, Messern, Laserpointern, Feuerzeugen, Streichhölzern, Feuerwerkskörpern) ist verboten.
Für Wertsachen kann grundsätzlich keine Gewähr übernommen werden.
Sofern in der Klasse keine anderen Absprachen getroffen wurden, sind Geldbeträge für die Schule/Klasse in einem verschlossenen Briefumschlag abzugeben. Der Umschlag ist mit Namen, Klasse und Verwendungszweck zu beschriften.
Klassenarbeiten (Tests, Lernkontrollen) sind Dokumente und nach Aushändigung dem Fachlehrer am darauf folgenden Tag wieder abzugeben.
Die Sporthalle darf nur mit Hallensportschuhen betreten werden.
12. Fehlen und Krankheit
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt, wird dies morgens bis zum Unterrichtsbeginn in der Schule telefonisch mitgeteilt. Ein Anrufbeantworter mit Aufnahmefunktion ist eingeschaltet.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung während der Schulzeit sind schriftlich den Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen vorzulegen. Beurlaubungen können nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Insbesondere vor und nach den Ferien können in der Regel keine Beurlaubungen gewährt werden.
13. Gespräche mit Lehrkräften und der Schulleitung
Gespräche mit Lehrkräften und der Schulleitung finden nur zu vereinbarten Terminen statt. Gesprächswünsche können über die Elternmappe oder im Sekretariat angemeldet werden.
14. Weisungsbefugnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben im Auftrag der Schulleitung das Hausrecht aus.
Den Anweisungen der Lehrkräfte, der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Schulverwaltungskräfte und des Schulhausmeisters ist Folge zu leisten.
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Diese Schulordnung wurde erstellt, um die geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule zu gewährleisten. Ein respektvolles und friedliches Miteinander ist unser Ziel.
Dem Nichteinhalten der Schulordnung durch die Schülerinnen und Schüler wird mit entsprechenden Erziehungsmitteln und ggf. Ordnungsmaßnahmen begegnet.
Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung durch Dritte – insbesondere bei der Weigerung, nach Aufforderung das Schulgelände zu verlassen – behalten wir uns vor, die Polizei zu verständigen.
Beschlossen vom der Gesamtkonferenz 28.03.2019