Schul-ABC

Arbeitsgemeinschaften
In der Stundentafel der dritten und vierten Klasse ist pro Halbjahr eine einstündige Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. Hier haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit ein Angebot zu wählen, das Ihnen zusagt. Häufig besteht die Möglichkeit mehrere AGs zu belegen.

Arzttermine
Arzttermine bitten wir nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeiten zu vereinbaren.
Versäumte Unterrichtsinhalte und die Hausaufgaben aus den versäumten Stunden sind eigenverantwortlich nachzuholen.

Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schule
Soll Ihr Kind eine andere als die nach Schulbezirkssatzung festgelegte Schule besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Der Besuch dieser Schule kann nach § 63 Abs. 3 NSchG nur gestattet werden, wenn der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen. 
Das entsprechende Antragsformular sowie nähere Informationen erhalten Sie bei der für Ihr Kind zuständigen Schule.

Betreuung
Als verlässliche Grundschule bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern ein fünfstündiges schulisches Angebot. Die dritten und vierten Klassen haben von 08.00 bis 12.45 Uhr Unterricht. Die Erst- und Zweitklässler haben an fünf bzw. drei Tagen die Möglichkeit bis 13.00 Uhr betreut zu werden. Zur Betreuung melden Sie Ihr Kind bei Bedarf zu Beginn eines Schulhalbjahres an.

Beurlaubung
Für Anträge auf Unterrichtsbefreiung während der Schulzeit bekommen Sie im Sekretariat oder von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes ein Formular. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen nur in Ausnahmefällen gewährt werden können. Insbesondere vor und nach den Ferien können in der Regel keine Beurlaubungen gewährt werden.

Bücherei
In unserer Bücherei warten ca. 1000 Bücher sowie englischsprachige CDs und DVDs darauf, von den Schülerinnen und Schülern unserer Schule ausgeliehen zu werden. Da der Förderverein die Schulbücherei mit 300 Euro im Jahr sponsert, sind wir im Besitz vieler aktueller Kinder- und Jugendbücher, die sich einer großen Beliebtheit erfreuen. Die Bücher sind innerhalb der Bücherei in den folgenden Kategorien zu finden: Märchen, Sachbücher, Bilderbücher, englische Bücher, Romane für Erstleser sowie Romane für ältere Leser. Erstklässler haben nach einer Einführung in die Büchereiordnung zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres die Möglichkeit ein Buch für drei Wochen auszuleihen. Ab der 2. Klasse können die Schülerinnen und Schüler dann auch zwei Bücher für je drei Wochen ausleihen. Die Gelegenheit hierfür haben die Kinder freitags in der 1. großen Pause.

Den Lehrerinnen und Lehrern stehen darüber hinaus folgende Klassensätze für das 1. – 4. Schuljahr zur Verfügung:

„Der Findefuchs“ (1.Schuljahr), „Das Kicherschwein macht Ferien“ (2.Schuljahr), „Der kleine Brüllbär ist böse“ (2.Schuljahr), „Oh wie schön ist Panama“ (2.Schuljahr), „Löwenzahn und Seidenpfote“ (2.Schuljahr), „Fliegender Stern“ (3. Schuljahr), „Polizeigeschichten“ (3.Schuljahr), „Feuerwehrgeschichten“ (3.Schuljahr), „Das Geheimnis vom Dachboden“ (4.Schuljahr), „Rennschwein Rudi Rüssel“ (4.Schuljahr), „Milchkaffee und Streuselkuchen“ (4.Schuljahr)

Datenschutz
Schulen verarbeiten mittlerweile eine Fülle verschiedener personenbezogener Daten. Sei es von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen oder Lehrern.
Die öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind als öffentliche Stellen an die Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) gebunden. Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinzugekommen.
Über die Verarbeitung der Daten, die zwingend zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, besteht eine gesetzliche Grundlage. Wir informieren darüber per Aushang im Schulhaus. Erhebt die Schule Daten, die darüber hinausgehen, holen wir Ihre Einwilligung ein. Die Einwilligung ist freiwillig. Es entstehen Ihren Kindern und Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht einwilligen.

Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos
Siehe Datenschutz

Elterngespräche 
Gespräche mit den Lehrkräften können jederzeit vereinbart werden. Für alles, was wichtig ist, brauchen wir einen Termin. Nichts geht zwischen Tür und Angel.
Für einen Gesprächswunsch benachrichtigen Sie die Klassenlehrerein oder den Klassenlehrer oder rufen Sie im Sekretariat an.
Im November und im März finden Elternsprechtage statt.

Fahrrad
Ob Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule schicken, liegt in Ihrer Verantwortung. Über den Gemeindeunfallverband (GUV) ist Ihr Kind auf dem Schulweg versichert.
Dass Ihr Kind auf dem verkehrssicheren Fahrrad immer einen Helm trägt, sollte selbstverständlich sein.

Ferien
Die Schulferien und die unterrichtsfreien Tage teilen wir Ihnen in Elternbriefen mit. Ohne viel Mühe können Sie diese aber auch selbst im Internet finden.

Flexibler Einschulungstermin
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

Fundsachen
Fundsachen finden Sie an den Kleiderhaken im Flur gegenüber vom Lehrerzimmer.
Gefundene Wertgegenstände werden in der Hausmeisterloge verwahrt. Fundsachen werden bis jeweils zu den nächsten Ferien aufbewahrt.

Geld
Sofern in der Klasse keine anderen Absprachen getroffen wurden, sind Geldbeträge für die Schule/Klasse immer in einem verschlossenen Briefumschlag abzugeben. Der Umschlag ist mit Namen, Klasse und Verwendungszweck zu beschriften. Bitte laden Sie nicht Ihr Kleingeld bei uns ab, sondern füllen Sie die Umschläge mit größtmöglichen Werten.

Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.


 

Hausmeister
Herr Ude ist unser Schulhausmeister. Er ist in der Regel dienstags und donnerstags im Haus.

Hitzefrei
Für einzelne oder alle Klassen kann durch die Schulleitung Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
Wir werden Schülerinnen und Schüler aber nur dann nach Hause schicken, wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind und die Betreuung gewährleistet ist.

Hort
Viele unserer Schülerinnen und Schüler besuchen den Hort der DRK-Kita Farbenfroh nebenan. Sie erreichen die Kita unter der Rufnummer 52791. Seit Herbst 2023 ist der DRK-Hort Kunterbunt in unseren Räumen untergebracht, der die Betreuung der Schulkinder am Nachmittag gewährleistet.

Inklusion
Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde bieten dazu umfassende Beratungsmöglichkeiten an.
Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2024 Schwerpunkt-Grundschulen vorgehalten werden.

IServ 
IServ schafft digitale Austauschmöglichkeiten für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte in einem Schulnetzwerk mit Onlineportal. Mit IServ lassen sich Nachrichten und Dateien versenden, Videochats abhalten und etliche Dinge mehr. 

Seit Beginn des Schuljahres 2020 / 2021 erhalten die Erziehungsberechtigten unserer Schüler*innen einen IServ-Zugang. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrer oder den Klassenlehrer Ihres Kindes.

Kommen und Gehen
Das Schulgebäude ist ab 7.50 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Damit ein pünktlicher Unterrichtsbeginn gewährleistet ist, sollten die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof sein (etwa 10 Minuten).
Bringen Sie Ihre Kinder bitte nur bis zum Schulgebäude und holen Sie Ihr Kind vor dem Gebäude ab.

Klassenkonferenz
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz eingerichtet, die die jeweilige Klasse betreffende Entscheidungen trifft. In der Klassenkonferenz wird über die Zeugnisse und Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmittel beraten und entschieden. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten und die von der Elternschaft bestimmten Elternvertreter.

Kopfläuse
Bemerken Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall, treffen Sie bitte die erforderlichen Maßnahmen und benachrichtigen Sie umgehend die Schule. Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn ein Arzt attestiert hat, dass kein Kopflausbefall mehr besteht.

Krankmeldung
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt, wird dies morgens bis zum Unterrichtsbeginn in der Schule telefonisch mitgeteilt. Ein Anrufbeantworter mit Aufnahmefunktion ist eingeschaltet. Nach Genesung ihres Kindes reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung nach.

Mentor
Der Verein Mentor e.V. hat unsere Schule mit Mentoren versorgt, die unsere Schülerinnen und Schüler ehrenamtlich im Lesen unterstützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie  Interesse haben auch Lesementor für unsere SchülerInnen zu werden.

Pausen
Nach der zweiten und der vierten Stunde haben die Schülerinnen und Schüler Hofpausen. Die erste Hofpause dauert 25 Minuten. Die zweite Hofpause 20 Minuten. Wenn wegen der Witterung eine Hofpause nicht zumutbar ist, verbringen die Kinder die Pause in den Klassenräumen.

Pädagogische Mitarbeiterinnen
An unserer Schule sind momentan fünf pädagogische Mitarbeiterinnen beschäftigt. Sie betreuen die Erst- und Zweitklässler in der Mittagsbetreuung zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Im Krankheitsfall betreuen sie die Klassen, in denen eine Lehrkraft ausfällt.

Postmappe
Über die Postmappe bekommen die Eltern die Informationen aus der Schule. Bitte schauen Sie täglich in die Postmappe, ob ein Elternbrief oder eine Nachricht für Sie dabei ist. Geben Sie Rücklaufzettel bitte so schnell wie möglich zurück.

Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover ist die übergeordnete Behörde für unsere Schule. Es führt die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht über die Schule.

Rückgabe von Klassenarbeiten
Klassenarbeiten (Tests, Lernkontrollen) sind Dokumente und nach Aushändigung dem Fachlehrer am darauf folgenden Tag wieder abzugeben.

Schulelternrat
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in den Konferenzen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Eine Sitzung des Schulelternrats ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

Schulschwimmen
In der dritten Klasse findet in einem Halbjahr der Sportunterricht als Schwimmunterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler fahren mit dem Bus zum Badepark in Berenbostel.

Schulträger
Die Stadt Garbsen ist unser Schulträger. Sie sorgt für Schulhaus, Schulgelände und die sächliche Ausstattung und ist der Arbeitgeber der Schulverwaltungskraft und des Schulhausmeisters.

Schulvorstand
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Unter anderem entscheidet der Schulvorstand über die Verwendung der Haushaltsmittel. Der Schulvorstand ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Erziehungsberechtigten und Vertretern des Lehrerkollegiums besetzt.

Sekretariat
Frau Zimmer ist unsere Schulsekretärin. Sie ist dienstags von 8.00 bis 11.30 Uhr und mittwochs in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr im Haus. In der übrigen Zeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet. So können Sie uns eine Nachricht hinterlassen.

Smartwatches
Wir bitten Sie Ihr Kind ohne Smartwatch zur Schule zu schicken. Datenschutzrechtliche Gründe sprechen dagegen. Auch kann die Schule für beschädigte oder abhanden gekommene Geräte nicht haften.
Da die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen die verschiedenen Modelle nicht auf ihre Funktionen untersuchen können, sind sie angewiesen, die Schülerinnen / die Schüler  die Geräte ausschalten zu lassen und bis zum Ende des Schultags zu verwahren.

Sportunterricht
Für die Teilnahme am Sportunterricht ist Sportkleidung mit Sportschuhen zwingend erforderlich.
Uhren, Ketten, Ohrringe und sonstiger Schmuck sind während des Sportunterrichts abzulegen bzw. abzukleben. Die Sporthalle darf nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden.

Zeugnisse
An den Tagen der Ausgabe der Zeugnisse zum Ende des Halbjahres und zum Ende des Schuljahres Halbjahreszeugnisses und haben die Schülerinnen und Schüler nach der dritten Stunde Schulschluss. Es findet an diesen Tagen keine Mittagsbetreuung statt.

Zusatzangebote
In jedem Schuljahr bieten die Lehrkräfte unterschiedliche Zusatzangebote in Form von AGs an, die die 3. und 4. Klässler wählen können. Die AGs finden immer nach dem ursprünglichen Unterricht in der 6. Stunde statt. Die Teilnahme an mind. einem Zusatzangebot pro Halbjahr ist verpflichtend.