Schule und Coronavirus

Aktuelle Informationen zur Organisation des Schulbetriebs im Schuljahr 2021/2022 unter den Bedingungen der Corona-Pandemie finden Sie auf der Homepage des  Niedersächsischen Kultusministeriums. Link 

Schulbesuch bei Erkrankung
In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden: Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist. Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit

  • Fieber ab 38,5°C oder
  • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb .der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
  • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuchzu beachten sind.

Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule
Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/ Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen.

Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen. Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen: Nur in Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.“

Die Grundlage für diese Vorgaben ist der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule in der Version 8.0

Den aktuellen Hygieneplan der Schule finden Sie im Downloadbereich.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich an die Klassenlehrkräfte oder das Sekretariat.


Letzte Änderung: 01.10.2021